Erbrecht

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten oder Erbverträgen. Bei der Nachlassplanung geht es uns stets darum, die für Sie und Ihre familiäre Situation passende Lösung zu finden und spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen Ihre Vorstellungen und Wünsche; unsere Aufgabe ist die dazu passende Gestaltung. Auch damit zusammenhängende Themen wie vorweggenommene Erbfolge, gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen, familienrechtliche Bezüge oder steuerrechtliche Fragestellungen fallen in unseren Kompetenzbereich.

Nach einem Erbfall begleiten wir Erben bei der Abwicklung der Nachlassangelegenheiten und bei der Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung auch in sehr komplexen Erbfällen vertrauen.