Immobilienrecht

Wir verstehen uns als juristischer Dienstleister bei allen immobilienrechtlichen Fragen. Neben dem privaten und öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir in allen Bereichen des Immobilienrechts. Speziell folgende Themenbereiche gehören seit Jahren zu unserem Leistungsspektrum:

  • Abwicklung von Immobilienkaufverträgen inkl. Haftungsfragen
  • WEG-Recht einschließlich gerichtlicher Verfahren
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Immobilienbezogenes Versicherungsrecht, insbesondere bei umfangreichen Schadensfällen und anschließenden Sanierungsmaßnahmen
  • Maklerrecht, speziell die Geltendmachung und Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Grundbuchrecht, Verfahren vor den Grundbuchämtern
  • Zwangsversteigerungsverfahren

Auch im Erbrecht spielen Immobilien immer wieder eine zentrale Rolle und sind häufig Gegenstand erbrechtlicher Auseinandersetzungen. Wir vertreten Sie auch auf diesem komplexen Rechtsgebiet bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und der Abwehr von Ansprüchen. Präzision und Erfahrung dürfen Sie auf diesem anspruchsvollen Gebiet voraussetzen.